September 21, 2026

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
eine neue fachliche Untersuchung bestätigt, was sich bereits in den ersten Abklärungen im Jahr 2024 abgezeichnet hatte: Die Brunnenwisen sind ein aussergewöhnlich wertvoller Lebensraum für gefährdete Arten. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Flechtenvorkommen, die nun erneut untersucht und bestätigt worden sind.
Wichtig ist: Diese Erkenntnisse kommen nicht überraschend. Sie knüpfen direkt an die erste Untersuchung an, welche die Gemeinde Zollikon veranlasst hatte. Diese Erhebungen hatten bereits im Deponieperimeter oder direkt angrenzend neun gesamtschweizerisch gefährdete Arten aus den Gruppen Flechten, Moose, Pilze und Schnecken dokumentiert.
Die erste Untersuchung erfolgte zwischen Oktober und November 2024 und umfasste Flechten, Moose, Pilze und Schnecken. Schon damals wurde im Gebiet Brunnenwisen eine Reihe bemerkenswerter und gefährdeter Arten nachgewiesen, darunter die vom Aussterben bedrohte Versteckte Leimflechte, die verletzliche Buchen-Fettflechte sowie weitere seltene Moose, Pilze und Schneckenarten.
Damit war bereits früh klar, dass der Standort naturschutzfachlich hochsensibel ist. Die neue Untersuchung bestätigt diesen Befund nicht nur, sondern verleiht ihm zusätzliches Gewicht.
Im Zentrum der neuen Untersuchung stehen die beiden bereits 2024 festgestellten Flechtenarten. Markus Gabathuler, ein ausgewiesener Flechtenspezialist, hatte diese Vorkommen damals erstmals nachgewiesen; Prof. Dr. Christoph Scheidegger, einer der renommiertesten Flechtenexperten der Schweiz, hat sie nun erneut überprüft und den Befund bestätigt.
Die Versteckte Leimflechte gilt in der Schweiz als vom Aussterben bedroht. Der Fund in der Brunnenwisen ist der erste bestätigte Nachweis im Kanton Zürich seit 1880 und nach fachlicher Einschätzung das einzige bekannte Vorkommen im Schweizer Mittelland. In der aktuellen fachlichen Beurteilung wird dieses Vorkommen als Sensationsfund gewürdigt. Auch die Buchen-Fettflechte wurde erneut bestätigt.
Hinzu kommt, dass das Vorkommen als gut entwickelt und reich fruchtend beschrieben wird. Gerade diese Kombination aus extremer Seltenheit, besonderer regionaler Bedeutung und gutem Erhaltungszustand macht den Standort so bedeutsam.
Die Gemeinde Zollikon hat in ihrer Einwendung früh darauf hingewiesen, dass der Standort Brunnenwisen nicht als gewöhnlicher Deponiestandort behandelt werden kann. Sie beantragt, auf die Aufnahme des Standorts in den kantonalen Richtplan zu verzichten, und macht geltend, dass die eigenen Untersuchungen mehrere geschützte beziehungsweise gefährdete Arten im Perimeter dokumentieren und damit ein Ausschlussgrund vorliegt.
Auch die IG DepoNIE-Zollikon.ch hat ihre Einwendung eingereicht. Darin wird ebenfalls verlangt, auf die Aufnahme des Standorts Brunnenwisen in den Richtplan zu verzichten; zusätzlich verweist die IG auf zwingende Ausschlusskriterien, namentlich die Nähe zum Siedlungsgebiet und das Vorkommen geschützter Arten sowie von Arten der Roten Liste.
Auch die Stadt Zürich hat im Rahmen der Mitwirkung Einwendung gegen den Standort Brunnenwisen erhoben – und zwar ausschliesslich gegen diesen Standort. Sie verweist dabei auf die Bedeutung des Gebiets als Naherholungsraum. Das unterstreicht, dass die Auswirkungen einer Deponie in den Brunnenwisen weit über die Gemeindegrenzen hinausreichen würden.
Gerade weil bereits seit den ersten Untersuchungen gewichtige Hinweise auf schutzwürdige Arten vorliegen und diese nun durch ein Zweitgutachten zusätzlich bestätigt werden, wäre Transparenz über die behördlichen Abklärungen besonders wichtig. Der Mitwirkungsbericht lässt jedoch offen, ob und in welchem Umfang der Kanton diesen Hinweisen überhaupt nachgegangen ist. Das wirft unweigerlich die Frage auf, ob die gebotene Sorgfalt in diesem Verfahren ausreichend gewährleistet ist.
Die neuen Ergebnisse erhöhen den Druck, die offenen Fragen auf Richtplanstufe sorgfältig und vollständig zu würdigen. Wer über Brunnenwisen entscheidet, muss berücksichtigen, dass hier nicht bloss theoretische Risiken, sondern konkret dokumentierte Naturwerte und bereits eingebrachte Einwendungen auf dem Tisch liegen.
Gerade deshalb ist jetzt entscheidend, dass die bereits 2024 begonnenen Abklärungen und die seither gewonnenen zusätzlichen Erkenntnisse zusammen betrachtet werden. Die neue fachliche Bestätigung macht deutlich, dass es sich bei Brunnenwisen um einen Standort mit aussergewöhnlicher naturschutzfachlicher Bedeutung handelt.
Die Gemeinde Zollikon informiert in ihrer Medienmitteilung vom 21. September 2026 über die neuen ökologischen und rechtlichen Erkenntnisse zum Standort Brunnenwisen. Zur Medienmitteilung
Die Neue Zürcher Zeitung greift in ihrer Ausgabe vom 21. September 2026 die aktuelle Diskussion um die Brunnenwisen auf. Zum NZZ-Artikel
Auch TeleZüri hat das Thema Brunnenwisen in den ZüriNews aufgegriffen. Zum Beitrag bei TeleZüri
Die fachliche Aufarbeitung, die rechtliche Begleitung und die Dokumentation der Naturwerte auf der Brunnenwisen brauchen Zeit, Fachwissen und finanzielle Mittel. Diese Arbeiten erfolgen nicht pro bono und belasten die Mittel unserer IG erheblich.
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Wir bleiben dran und informieren Sie in den kommenden Wochen über die weiteren Entwicklungen.
Herzlich
IG DepoNIE-Zollikon.ch
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