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August 30, 2026

12. Newsletter IG DepoNIE-Zollikon.ch

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,die Beratung der Richtplan-Teilrevision durch die zuständige KEVU des Kantonsrates tritt in eine entscheidende Phase. Für den geplanten Deponiestandort Brunnenwisen geht es dabei nicht allein um die Frage, ob Deponieraum benötigt wird. Es geht ebenso darum, ob ein Standort auf einer tragfähigen, fairen und rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage festgesetzt werden kann.

Wir haben die rechtliche Ausgangslage umfassend prüfen lassen. Die Einschätzung selbst veröffentlichen wir nicht. Aber sie zeigt klar: Die von uns und von der Gemeinde eingebrachten Hinweise auf mögliche zwingende Ausschlussgründe dürfen nicht unbeachtet bleiben.

Worum es geht

Der Kanton hat für die Standortsuche eigene Regeln und Kriterien festgelegt. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Lebensräumen mit gefährdeten Arten sowie die Nähe zu Siedlungen. Bei der Brunnenwisen stehen genau solche Kriterien im Raum:

Im Umfeld des vorgesehenen Perimeters wurden gefährdete Arten nachgewiesen.

Die Nähe zum Weiler Sennhof wirft die Frage auf, ob der vorgesehene Abstand zu Siedlungsgebieten eingehalten werden kann.

Hinzu kommen offene Fragen zum Rossweidbach, zur Verkehrsanbindung sowie zu Landschaft und Naherholung.

Diese Punkte sind keine nachrangigen Details, die sich irgendwann in einer späteren Projektphase lösen lassen. Sie betreffen die grundlegende Frage, ob dieser Standort überhaupt geeignet ist und ob er im Vergleich zu anderen möglichen Standorten sachgerecht beurteilt wurde.

Kein Verfahren mit wechselnden Regeln

Wer Kriterien als zwingende Ausschlussgründe festlegt, muss sie auch konsequent, transparent und für alle Standorte gleich anwenden. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass ein bereits ausgewählter Standort im Nachhinein gerechtfertigt wird – statt dass eine ergebnisoffene und nachvollziehbare Standortprüfung stattfindet.

Eine Punktebewertung allein reicht nicht aus, wenn wesentliche Konflikte ungeklärt bleiben. Notwendig ist eine nachvollziehbare Abwägung: Welche Interessen stehen einander gegenüber, wie werden sie gewichtet und weshalb soll ein Standort trotz dieser Konflikte geeignet sein?

Ein Risiko für das Verfahren

Ein Entscheid des Baurekursgerichts im Zusammenhang mit einer Deponie in Rümlang zeigt, weshalb diese Fragen ernst genommen werden müssen.

Dort wurde ein zugrunde liegender Richtplaneintrag später als ungenügende Grundlage beurteilt, weil zentrale Fragen der Standortwahl und Interessenabwägung nicht ausreichend geklärt waren.

Sollten mögliche zwingende Ausschlussgründe bei der Brunnenwisen ohne nachvollziehbare materielle Prüfung übergangen werden, würde damit die Tür geöffnet, das gesamte Verfahren später grundlegend infrage zu stellen.

Die Folge könnte sein, dass der Kanton wesentliche Planungsschritte erneut durchführen müsste – mit erheblichen Verzögerungen, unnötigen Kosten und Fehlaufwendungen für alle Beteiligten. Genau dies gilt es jetzt zu vermeiden.

Verantwortung der KEVU

Wir hoffen sehr, dass sich die Mitglieder der KEVU ihrer Verantwortung für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bewusst sind. Eine sorgfältige Prüfung heute ist keine Verzögerungstaktik. Sie ist die Voraussetzung für einen belastbaren politischen Entscheid, der den eigenen Kriterien des Kantons, dem Schutz von Natur und Lebensraum sowie den gesetzlichen Anforderungen standhält.

Die Brunnenwisen verdient keine Entscheidung auf unsicherer Grundlage. Und die Bevölkerung verdient ein Verfahren, dessen Regeln nicht dann relativiert werden, wenn sie für einen vorgesehenen Standort unbequem werden.

Ihre Unterstützung ermöglicht diese Arbeit

Die rechtliche Begleitung, fachliche Prüfung und Dokumentation der Naturwerte auf der Brunnenwisen sind aufwendig. Sie erfolgen nicht pro bono und beanspruchen die finanziellen Mittel unserer IG stark.

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, diese wichtige Arbeit weiterzuführen – sachlich, fundiert und mit dem nötigen langen Atem. Herzlichen Dank für jeden Beitrag.

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Wir bleiben dran und werden Sie in den kommenden Wochen über die weiteren Entwicklungen informieren.

Herzlich

IG DepoNIE-Zollikon.ch

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info@deponie-zollikon.ch