August 16, 2026

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
im Verfahren rund um die geplante Deponie Brunnenwisen steht eine wichtige Phase bevor: Die zuständige Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Zürcher Kantonsrates berät aktuell die Teilrevision des kantonalen Richtplans und wird in den kommenden Wochen über ihre Empfehlung entscheiden.
Damit liegt eine zentrale Verantwortung bei der Kommission. Es geht dabei nicht primär darum, einzelne Standorte isoliert zu beurteilen. Entscheidend ist vielmehr eine grundsätzliche Frage: Ist es akzeptabel, ein Verfahren durchzuführen, in dem die Spielregeln im Verlauf verändert werden – und Kriterien, die zu Beginn als zwingende Ausschlussgründe definiert wurden, später faktisch relativiert oder negiert werden?
Gerade bei einer langfristigen Festsetzung mit erheblichen Folgen für Landschaft, Natur, Verkehr und Lebensqualität muss das Verfahren nachvollziehbar, transparent und rechtsstaatlich einwandfrei sein. Der kantonale Richtplan darf nicht zur blossen Reservierung eines Standorts werden, dessen zentrale Konflikte erst in einem späteren Verfahren geklärt werden sollen.
Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen kantonaler Verwaltungspraxis und der zwingend notwendigen Einhaltung des Bundesrechts. Dass diese Frage sehr konkret ist, zeigt ein jüngerer Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich zur Deponie Chalberhau in Rümlang: Das Gericht hielt fest, dass eine Richtplanfestsetzung auf einer genügend fundierten Standortwahl und Interessenabwägung beruhen muss. Defizite in der Evaluation des Standorts auf Richtplanstufe können nicht einfach durch spätere Abklärungen im Gestaltungsplanverfahren geheilt werden.
Für die KEVU bedeutet dies: Sie sollte sorgfältig prüfen, ob Ausschlusskriterien bei allen Standorten einheitlich und nachvollziehbar angewendet wurden, ob mögliche Konflikte bereits auf Richtplanstufe materiell abgeklärt sind und ob allfällige Abweichungen transparent begründet wurden. Genau diese Fragen sind für die Rechtmässigkeit des weiteren Verfahrens zentral.
Die Ablehnung der Deponie Brunnenwisen ist kein reflexhafter Widerstand gegen eine notwendige Entsorgungsinfrastruktur. Deponien werden weiterhin benötigt. Aber gerade deshalb müssen Standortentscheide mit den Zielen des Kantons vereinbar sein: Kreislaufwirtschaft vor Deponierung, möglichst kurze und sinnvolle Transportwege, Schutz von Natur und Landschaft sowie eine faire und nachvollziehbare Interessenabwägung.
Brunnenwisen liegt unmittelbar am Siedlungsraum und ist Teil eines wertvollen Naherholungsgebiets und der Lebensraum mehrerer geschützter Arten.
Eine Deponie an diesem Standort wirft jedoch erhebliche Fragen in Bezug auf Verkehr, Klima, Landschaft und Lebensqualität auf. Sie würde zusätzliche Transportbewegungen schaffen und einen stadtnahen Erholungsraum in unmittelbarer Siedlungsnähe belasten. Zudem steht sie im Widerspruch zu den kantonalen Zielen für die Kreislaufwirtschaft, zu den kurzen Wegen zu bestehenden Aufbereitungszentren in der Peripherie sowie zum Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.
Unser Positionspapier erläutert diese Zusammenhänge ausführlicher:
Die IG DepoNIE-Zollikon.ch hat in den vergangenen Monaten gezielt Unterstützung auch von juristischer Seite eingeholt. Wir prüfen die rechtliche Situation derzeit vertieft und werden sehr zeitnah über die daraus gewonnenen Erkenntnisse und die nächsten möglichen Schritte informieren.
Zugleich stehen wir mit verschiedenen Fachpersonen in Kontakt. Sie helfen mit, den schützenswerten Lebensraum auf der Brunnenwisen weiter zu dokumentieren – einen Lebensraum, dessen Bedeutung bereits in der Einwendung der Gemeinde klar dargelegt wurde.
Diese Arbeit ist wichtig. Sie braucht jedoch Zeit, Fachwissen und finanzielle Mittel.
Juristische Beurteilungen, fachliche Analysen und die sorgfältige Dokumentation von Natur- und Landschaftswerten erfolgen leider nicht pro bono. Für eine Bürgerinitiative wie unsere sind diese Kosten eine enorme Belastung.
Wenn Ihnen die Brunnenwisen, ein faires Verfahren und eine zukunftsfähige kantonale Planung wichtig sind, bitten wir Sie herzlich um Ihre finanzielle Unterstützung. Jeder Beitrag hilft uns, die notwendigen Abklärungen weiterzuführen und die Interessen von Natur, Landschaft und Bevölkerung mit der erforderlichen Sorgfalt zu vertreten.
PS. Wer lieber per Bankauftrag eine Spende leisten möchte, kann hier die Bankverbindung mit Einzahlungsschein finden.
In den kommenden Wochen werden wir voraussichtlich erneut über den Stand der Beratungen und die weiteren Entwicklungen informieren. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement.
Herzlich – und wir wünschen Ihnen eine schöne, fröhliche Zolliker Chilbi!
IG DepoNIE-Zollikon.ch
PS: Sie möchten unsere Anliegen auch sichtbar unterstützen? Wir stellen kostenlos Textilbanner/Blachen zur Verfügung – solange der Vorrat reicht. Verfügbar sind zwei Formate: 400 × 100 cm oder 200 x 50 cm. Bei Interesse genügt eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Formats an: